Service

Barrierefreiheitserklärung

tel.quick GmbH & Co. KG ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.telquick.de/.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 26.06.2025) gilt für https://www.telquick.de/.

Hinweis zur Barrierefreiheit:
Diese Webseite befindet sich derzeit in Überarbeitung. Eine barrierefreie Version gemäß den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 bereitgestellt.

Um einige Barriere zu reduzieren, stellen wir als Zwischenlösung das Tool EYE-Able® zur Verfügung. Mit EYE-Able® können Nutzer*innen individuell verschiedene Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit aktivieren, z. B. Kontraste anpassen, Schriftgrößen ändern oder sich Inhalte vorlesen lassen.

Wir sind bestrebt, unsere Webinhalte für alle Nutzer*innen zugänglich zu machen und arbeiten kontinuierlich daran, die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit umzusetzen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar.

Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Beschreibung der Dienstleistung
Internet, Fernsehen und Telefonie für Quickborn und Umgebung

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. 
  • Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf einer Seite gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. 
  • Auf einer Seite fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

Stadtwerke Quickborn GmbH
Pinneberger Str. 2
25451 Quickborn
Quickborn
info@stadtwerke-quickborn.de
Tel.: +49 4106 616 0

Marktüberwachungsstelle

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten: Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

Karolinenweg 1
24171 Kiel
bbit@landtag.ltsh.de
Tel.: +49 431 988 1620
https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/

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