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Ende der TV-Grundversorgung zum 30.06.2024!

DAMIT SIE NICHT IN DIE RÖHRE GUCKEN

Jetzt TV-Vertrag bei tel.quick ab nur 7,90 €* mtl. abschließen und Umstell-Bonus von 25 €** sichern!

  • Keine technische Umstellung
  • Keine neuen Geräte
  • Kein Sendersuchlauf
  • Alles bleibt wie gehabt
  • Unterbrechungsfreier Empfang
  • Monatlich kündbar
TV-Einzelanschluss monatlich (inkl. MwSt)
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inkl. über 200 frei emfangbare TV- und Radiosender
 
TV-Kabelanschluss (nur in Verbindung mit einem tel.quick-Paket) * 7,90 €
TV-Kabelanschluss als Einzelprodukt 11,00 €

* Voraussetzung: tel.quick Internet- und/ oder Telefonprodukt
** Der Umstell-Bonus i.H. von 25,00 € brutto wird einmalig bei Abschluss eines TV-Anschlusses im Mehrfamilienhaus gewährt.

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Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Geschäftsbedingungen tel.quick

Frau Müller und ihr Team sind für Sie da:
Tel.: 04106 616-800
E-Mail: info@telquick.de
oder in unserem Kundencenter

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist das Nebenkostenprivileg?

    Hausverwaltungen konnten bisher Gemeinschaftsverträge (Sammelinkasso) mit Kabel-TV-Anbietern im Auftrag ihrer Mieter:innen abschließen. Durch das Nebenkostenprivileg war es möglich, diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung zu stellen und an die Mieter:innen weiterzugeben. Die Abrechnung erfolgte dabei nicht basierend auf der tatsächlichen Nutzung, sondern für die grundsätzliche Bereitstellung des Dienstes. Mit anderen Worten: Vermieter:innen konnten ihren Mieter:innen dank des Nebenkostenprivilegs die Kosten für das Kabel-TV Signal berechnen, selbst wenn diese den Dienst nicht nutzten.

  • Warum fällt das Nebenkostenprivileg weg?

    In den 1980er Jahren, als in Deutschland das Kabelfernsehen eingeführt wurde, stellte dies die einzige Alternative zum herkömmlichen Antennenempfang dar. Die damalige Bundesregierung führte das Nebenkostenprivileg ein, um die Verbreitung des Kabelfernsehens finanziell zu fördern. Das Hauptziel war es, Kabelfernsehen durch das Nebenkostenprivileg möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Mit der Zeit entwickelten sich andere Empfangswege. Der Gesetzgeber erkannte, dass diese Art der Abrechnung nicht mehr zeitgemäß ist und strich daher die Umlage der Kabelfernseh-Nebenkosten im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021.

  • Was ändert sich ab 2024?

    Das Nebenkostenprivileg endet endgültig Ende Juni 2024, bis zu diesem Zeitpunkt besteht eine Übergangsfrist. Diese Frist ermöglicht es Vermieter:innen, bestehende Gemeinschaftsverträge zu kündigen und ihre Mieter:innen rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen in Kenntnis zu setzen. Ab 01.07.2024 steht Ihnen kein Kabel-TV Signal mehr zur Verfügung, sofern Sie keinen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich ein TV-Produkt bei tel.quick abschließe?

    Sie benötigen keine neuen Geräte, keine Zusatzdienste und keinen Sendersuchlauf – alles bleibt wie gehabt, die “Umstellung“ erfolgt unterbrechungsfrei.

  • Wie schließe ich ein TV-Paket ab?

    Für den Vertragsabschluss gibt es drei Möglichkeiten:

    • Vor Ort bei uns im Kundencenter
    • Fordern Sie Vertragsunterlagen an (telefonisch oder persönlich)
    • Über unser Auftragsformular im Downloadbereich
  • Was passiert, wenn ich keinen Vertrag abschließe?

    Sollten Sie keinen Vertrag für ein TV-Paket abschließen, endet die Kabel-TV-Versorgung nach dem 30.06.2024.

  • Ich habe das tel.quick-HD+-Paket bzw. PayTV-Pakete bei tel.quick gebucht. Was muss ich beachten?

    Voraussetzung zur Nutzung des tel.quick HD+-Pakets bzw. der tel.quick PayTV-Pakete ist die Buchung eines tel.quick TV-Anschlusses.

  • Kann ich Sky weiterhin nutzen?

    Ja, wenn Sie das ein TV-Produkt von tel.quick buchen, ändert sich für Sie nichts. Anderenfalls wenden Sie sich bitte direkt an Sky.

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