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Datendrosselung – Nicht mit uns!

Paar im Internet

Vor kurzem war das Wort „Datendrossel“ in aller Munde. Die bloße Ankündigung der Telekom, nach Erreichen einer bestimmten Datenmenge die Geschwindigkeit auf einen Bruchteil der beworbenen Werte zu drosseln, sorgte für ein riesiges Medienecho.

Dabei ist dies nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist ein Angriff auf eine der Grundregeln des Internets: Die Netzneutralität. Bisher galt, dass jede Information im Internet gleichberechtig transportiert wird, egal ob von einem für den Kunden kostenlosen Dienst kommend (z.B. ein Routenplaner), oder einem bezahlten Dienst (z.B. Video on Demand). In Zukunft könnte es anders sein. Dann würden Dienste, die ein Entgelt für den Datentransport an die Deutsche Telekom zahlen bevorzugt, andere Dienste wären für den Kunden nach Erreichen des Datenlimits eventuell nur noch eingeschränkt erreichbar. Es bleibt abzuwarten, ob die Telekom letztlich nicht doch einen  Rückzieher macht. Für Quickborn gilt: Bei tel.quick gibt es keine Datendrossel und keine Verletzung der Netzneutralität.

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